Reputationsversicherung - Rufschutz

rufschutz

 Die Reputationsversicherung
- weil Ihr guter Ruf Ihr gutes Recht ist.

  Ihre Vorteile auf einen Blick:

Ihre Vorteile Anwaltliche Vertretung im Schadensfall

Ihre Vorteile Gerichtliche und außergerichtliche Interessenvertretung

Ihre Vorteile Strategische Beratung zur Schadensbegrenzung

Die Reputations-Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen gerichtlich und außergerichtlich wahrnehmen können und dass die dafür erforderlichen Kosten übernommen werden. Die Reputationsversicherung schützt Sie gegen Reputationsschäden, die nach Vertragsschluss eintreten, mit einer Versicherungssumme von bis zu 250.000,00 Euro und bis zu zweimal pro Jahr. Zum Versicherungsgegenstand gehören Ansprüche auf

  • Unterlassung und Widerruf der schädigenden Ereignisse,
  • Schadensersatz wegen Reputationsschäden sowie
  • presserechtliche Gegendarstellungen.

Bei einer Rufschädigung gemäß §§ 185, 186 StGB sind auch Privatklagen nach §§ 374 ff. StPO mitversichert. Mitversichert sind ebenso

  • die Erstattung von Strafanzeigen oder das Stellen von Strafanträgen im Zusammenhang mit rufschädigenden Maßnahmen Dritter und
  • eine einmalige strategische Beratung durch eine Gesellschaft für Reputationsmanagement.

Grundlage der Prämienberechnung ist die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens oder eine individuelle Kalkulation bei Einzelpersonen.

Die Reputations-Rechtsschutzversicherung ist ein Versicherungsprodukt der NRV Rechtsschutz. Sie wird exklusiv durch den Versicherungsmakler Hilsenbeck GmbH & Co. KG, Krefeld, vermittelt.

Sie kann (für Einzelpersonen) bereits ab einer Prämie von 70,00 Euro im Monat abgeschlossen werden.

Unsere Experten beraten Sie gerne - für Ihren ganz persönlichen und individuellen Schutz für Ihren guten Ruf.